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Schritt 1: Vereinsgründung
Die Erarbeitung einer minimalistischen Satzung ist bereits in Arbeit.
Schritt 2: Definition der urheberrechtsfreien Tangos, Milongas und
Valses
Es gilt, alle Stücke zu bestimmen, deren Komponisten und Autoren
mindestens 70 Jahre tot sind und diese Titel dann mit Hilfe der
Gema-Datenbank und anderer Quellen zweifelsfrei als urheberrechtsfrei
aufzulisten. Hier können alle mithelfen und ihre bisher gesammelten
Informationen in einen gemeinsamen Topf werfen. Folgende Angaben sind
wichtig:
- Titel (auch alternative Titel)
- Art (Tango, Milonga, Vals, Sonstige)
- Jahr
- Komponist/en
- Autor/en
- bekannte Gema oder Sadaic Nummern
- ZWEIFELSFREIE ÜBERPRÜFUNG ABGESCHLOSSEN (ja/nein)
Schritt 3: Offizielle Anerkennung der Titelliste durch die Gema
Ziel ist es, die in Schritt 2 erarbeitete Liste deutschlandweit
anerkennen zu lassen, damit Tangoveranstalter sie ohne zeitraubende
Diskussion mit lokalen Gema-Vertretungen einsetzen können. Weitere
Vereinbarungen mit der Gema (z.B. sinnvolle Pauschalen für
verschiedenartige Tangoaktivitäten, die urheberrechtsgeschütze Musik
einschließen) sollten darüber hinaus in diesem Prozess mit eingebunden
werden.
Es wird unter Umständen notwendig sein, einem Anwalt den
Kommunikationsprozess mit der Gema zu übertragen.
Schritt 4: Produktion gemafreier CDs & Download Portale
Es bestehen die Idee, gemafreie Musik bei einem oder mehreren
Orchestern in Auftrag zu geben und damit CDs zu produzieren und
parallel dazu ein mp3-Download-Portal zu entwickeln.